Landesregierung setzt CDU-Forderung nach Soforthilfen für Unternehmer um – Zuschüsse können seit Montag beantragt werden

„Für viele Mittelständler, Handwerker und Kleinunternehmer war es jetzt allerhöchste Eisenbahn, dass die Landesregierung unsere Forderung nach unbürokratischen Soforthilfen umsetzt. Vielen steht das Wasser schon bis zum Hals”, so die Sonneberger
Landtagsabgeordnete Beate Meißner. Seit dem 23. März können Corona-gebeutelte kleine Unternehmen, Freiberufler und Solo-Selbstständige finanzielle Zuschüsse von bis zu  30.000 Euro aus Landesmitteln beantragen.

Die CDU-Fraktion im Thüringer Landtag hatte der Landesregierung in ihrem “Thüringer Rettungsschirm für Mittelstand, Handwerk und Kleinunternehmen” bereits am Mittwoch letzter Woche umfängliche Vorschläge über Direkthilfen, Liquiditätsprogramme, steuerliche Erleichterungen und bürokratische Entlastung der klein- und mittelständischen Wirtschaft gemacht.

„Nun ist es endlich gelungen, mit dem Wirtschaftsministerium eine Lösung für nicht rückzahlbare Soforthilfen zu erzielen. Wichtig ist, dass es sich hierbei nicht um Kredite, sondern um Zuschüsse handelt“ stellt Meißner klar.

Das Soforthilfeprogramm richtet sich demnach an gewerbliche Unternehmen und Handwerk bis zu 50 Beschäftigte einschließlich Einzelunternehmen sowie die freien Berufe und die Kreativwirtschaft. Das schließt Soloselbständige bspw. aus technischen, pädagogischen, künstlerischen oder Marketingberufen ein. Die Fördersummen belaufen sich – je nach Beschäftigtenzahl des Unternehmens (VollzeitbeschäftigtenÄquivalent) – auf bis zu 5.000,00 € (bis 5 Beschäftigte), 10.000,00 € (6 bis 10 Beschäftigte), 20.000,00 € (11 bis 25 Beschäftigte) bzw. 30.000,00 € (bis 50 Beschäftigte).

Wie die Sonneberger Wahlkreisabgeordnete berichtet, erreichen sie derzeit täglich zahlreiche Hilferufe von lokalen Gaststätten, Einzelhändlern und mittelständischen Unternehmen. “Viele Betriebe aus meinem Wahlkreis sind verunsichert und brauchen schnell diese Gelder. Dabei geht es oftmals um nicht weniger als um die eigene Existenz, aber auch die ihrer Angestellten.” Gleichzeitig betont Meißner, man müsse auch die Existenzgründer schützen, die in der jetzigen wirtschaftlichen Lage vor dem Aus stehen. Daher müsse der bisherige Zuschuss bis zum Jahresende verlängert werden. „Wir müssen jetzt schon an die Zeit nach der Corona-Krise denken. Die heimische Wirtschaft so zu unterstützen, dass sie bis dahin durchhält, muss unser aller Ziel sein.“

Für Betroffenen, die das Soforthilfeprogramm nutzen wollen, gibt die Landtagsabgeordnete einige Hinweise: Die Anträge sind auf der Homepage der Thüringer Aufbaubank zu finden und können postalisch oder per E-Mail eingereicht werden. Dabei gilt: Industrie- und Gewerbebetriebe beantragen bei der IHK Südthüringen, Handwerksbetriebe beantragen bei der Handwerkskammer Südthüringen, alle weiteren Antragsteller, insbesondere aus freien Berufen, wenden sich direkt an die Aufbaubank (Hotline 0800-534-5676).

Das Antragsformular umfasst nicht mehr als zwei Seiten und ein Hinweisblatt. Die Schadenshöhe muss beziffert und eine eidesstattliche Erklärung abgegeben werden. Die Kammern unterstützen auch bei der Antragstellung und führen eine Vorprüfung durch, die das Verfahren beschleunigen soll. Dafür ist die IHK Südthüringen erreichbar unter 03681 362 222 oder coronahotline@suhl.ihk.de und die Handwerkskammer Südthüringen von Montag bis Freitag von 7-20 Uhr und Samstag von 8-14 Uhr unter 03681 – 3700 oder beratung@hwksuedthueringen.de.

Bei Fragen und Problemen steht Beate Meißner auch wie gewohnt zur Verfügung. Aus gegebenem Anlass wird ihr nächster Bürgersprechtag im Wahlkreisbüro am kommenden Montag, den 30. März, wieder als Telefonsprechstunde von 9 bis 16 Uhr unter der 03675/808715 stattfinden.

24.03.2020

Landesregierung setzt CDU-Forderung nach Soforthilfen für Unternehmer um – Zuschüsse können seit Montag beantragt werden